Sprache wählen

Saarland verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Elf H5N1-Fälle bei Wildvögeln führen zu vierwöchigem Verbot von Geflügelmärkten und strengen Auflagen für Halter

Artikel anhören

Wegen der rasanten Ausbreitung der Vogelgrippe H5N1 im Saarland hat das saarländische Umweltministerium eine umfassende Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Diese Maßnahme gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Halter und umfasst Tiere wie Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln und Fasane. Die Stallpflicht ist zunächst auf vier Wochen begrenzt und soll einen weiteren Ausbruch verhindern.

Aktuelle Situation im Saarland

Bislang wurden im Saarland elf Wildvögel nachweislich positiv auf das H5N1-Virus getestet. Weitere rund 20 Proben befinden sich derzeit in Auswertung. Ein Fall mit hochansteckender Variante des Virus wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Diese Entwicklung alarmiert nicht nur Geflügelhalter, sondern auch die Behörden, die mit der Stallpflicht auf eine Ausbreitung reagieren.

Maßnahmen und Einschränkungen

  • Die Stallpflicht betrifft alle privat und gewerblich gehaltenen Geflügelarten. Alternativ ist auch eine Haltung in überdachten, von Wildvögeln gesicherten Gehegen erlaubt.

  • Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind vorerst untersagt – dies gilt auch für bereits genehmigte Termine.

  • Verstöße gegen die Anordnung können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro belegt werden.

    Das Land setzt auf frühzeitiges Handeln, um eine Massenschlachtung von Geflügel zu verhindern. Laut Ministerium ist eine solche Maßnahme bislang auch nicht vorgesehen, das Ziel der Stallpflicht ist explizit, dies zu vermeiden.

    Dennoch zeigt sich die Geflügelwirtschaft im Saarland besorgt. Martin Kraemer, Vorsitzender des Geflügelhalterverbands, betont die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere bei einer möglichen Keulung von Legehennenbetrieben.

    Meldepflicht und Kontaktmöglichkeiten

    Krankheits- oder Todesfälle im Bestand müssen umgehend dem Landesamt für Verbraucherschutz gemeldet werden.

    Weitere Informationen und Risiko für den Menschen

    Für den Menschen besteht laut Expertenmeinung weiterhin nur ein sehr geringes Infektionsrisiko. Das saarländische Umweltministerium stellt zusätzliche Informationen sowie eine FAQ-Liste zur Stallpflicht online zur Verfügung.

    Die kommenden Wochen bleiben angesichts der Entwicklungen angespannt – die Branche hofft auf einen wirksamen Schutz gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe und auf schnelle Entwarnung.

    Eigene Anzeige

    Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

    Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

    Jetzt anfragen

    Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: